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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.05.2019 - 31 AS 727/19
Streit über die Wirksamkeit eines Vergleichs Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens
In einem Streit, ob ein Rechtsstreit auch ohne einen Beschluss über einen abgeschlossenen Vergleich beendet ist, oder ob zur Beendigung des Rechtsstreit noch ein Beschluss zu fassen ist, kann keine Beschwerde eingelegt werden, sondern es muss ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens gestellt werden.
Normenkette:
SGG § 202
,
ZPO § 278 Abs. 6
Vorinstanzen: SG Berlin 20.03.2019 S 174 AS 9395/16
Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 20. März 2019 wird als unzulässig verworfen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: