Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.06.2015 - 23 SO 239/13
Weitergehende Kostenübernahme für eine Eingliederungshilfe Kosten für eine 1:1 Betreuung Gegenstand einer Leistungsvereinbarung
1. Gegenstand einer Leistungsvereinbarung ist eine leistungsgerechte Betreuung, Unterbringung und Pflege von Menschen mit einer geistigen, körperlichen und/oder mehrfachen Behinderung, die einen sozialhilferechtlichen Anspruch auf die Übernahme der Aufwendungen durch den Sozialhilfeträger haben.
2. Nach dem Gesetz richtet sich die konkrete Vergütung der Einrichtungen nicht nach den konkreten Einzelbedarfen der zu betreuenden Personen, sondern ist pauschal über die Vereinbarungen geregelt.
Normenkette:
SGB XII §§ 53 ff.
,
SGB XII § 76 Abs. 1
,
SGB XII § 75
,
SGB XII § 76 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Berlin S 90 SO 340/11
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: