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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.07.2019 - 2 BA 38/19
Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen Vereinsfußballspieler Kriterien für die Bewertung einer Tätigkeit als abhängige Beschäftigung bei einem Sportler
1. Die allgemeinen Grundsätze für die Bewertung einer Tätigkeit als abhängige Beschäftigung können auch bei einem Sportler - etwa einem Fußballspieler - gegeben sein.
2. Um von einer abhängigen Beschäftigung eines Fußballspielers auszugehen, muss sich dieser gegenüber dem Sportverein zur Erbringung fußballsportlicher Tätigkeit verpflichten und als Ausgleich hierfür bestimmte finanzielle Zuwendungen erhalten; eine persönliche Abhängigkeit kann dann auf Grund der vertraglich übernommenen Verpflichtungen des Fußballspielers zur Einhaltung der vom Verein angesetzten Trainingsstunden, zur intensiven Mitarbeit nach den Anordnungen des Trainers sowie zur Befolgung der Anordnungen über die Teilnahme an Wettspielen angenommen werden.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Stade 03.04.2019 S 52 BA 16/19 ER
Der Beschluss des Sozialgerichts Stade vom 3. April 2019 wird auf die Beschwerde des Antragstellers geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 21. Februar 2019 wird angeordnet, a) soweit Beiträge und Säumniszuschläge zugunsten der Minijobzentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See festgesetzt worden sind und b) soweit zugunsten der IKK F. höhere Säumniszuschläge als 2.500 EUR festgesetzt worden sind. c) Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt und die Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen. Die Kosten aus beiden Instanzen des vorliegenden Verfahrens zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes werden gegeneinander aufgehoben. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.750 EUR festgesetzt.

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