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LSG Thüringen, Urteil vom 04.07.2019 - 1 U 275/19
Anerkennung eines Unfallereignisses Ruptur des Aneurysma während einer Autofahrt Unfallversicherungsschutz für das Zurücklegen des Weges nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit Spezifische Gefahren für Gesundheit und Leben durch die Teilnahme am öffentlichen Verkehr
Der Unfallversicherungsschutz für das Zurücklegen des Weges nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit schützt nur gegen spezifische Gefahren für Gesundheit und Leben, die aus der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger oder Benutzer eines Verkehrsmittels, also aus eigenem oder fremden Verkehrsverhalten oder äußeren Einflüssen durch die Beschaffenheit des Verkehrsraumes hervorgehen.
Normenkette:
SGB VII § 63 Abs. 1
,
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
, , ,
Vorinstanzen: SG Nordhausen 04.02.2019 S 1 U 1286/17
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 4. Februar 2019 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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