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LSG Thüringen, Urteil vom 04.07.2019 - 1 U 891/18
Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall Beweis des ersten Anscheins als Tatsachenvermutung Fehlen belastbarer Tatsachen
Der Beweis des ersten Anscheins ist eine Tatsachenvermutung; typische Geschehensabläufe ermöglichen den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs oder eines schuldhaften Verhaltens aufgrund von Erfahrungssätzen, auch wenn im Einzelfall belastbare Tatsachen nicht festgestellt werden können.
Normenkette:
SGB VII § 63 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Gotha 05.04.2018 S 10 U 2366/16
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 5. April 2018 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: