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LSG Bayern, Urteil vom 22.07.2010 - 10 AL 81/09
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrages im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf Arbeitslosengeld; Begründung einer neuen Anwartschaft
1. Zu den Voraussetzungen einen Antrag auf Befangenheit als rechtsmissbräuchlich abzulehnen.
2. Zur Frage der Begründung einer neuen Anwartschaft.
3. Das Gericht ist nicht gehindert, in der Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Berufsrichters zu entscheiden, denn der Befangenheitsantrag des Klägers rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig war, so dass es auch keiner gesonderten Entscheidung durch Beschluss bedurfte. Der Kläger missbraucht seine prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten, wenn er einem Automatismus folgend Richter ablehnt, von denen er nachteilige Entscheidungen erwartet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
ZPO § 43
Vorinstanzen: SG Bayreuth 02.03.2009 S 10 AL 304/08
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 02.03.2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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