BSG, Beschluss vom 26.08.2008 - 12 KR 22/08 B
Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten bei Wohnsitz im Ausland
Die Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein überragend
wichtiger Gemeinwohlbelang, der auch die Frage umfasst, an welche territorialen Bezüge bei Sachverhalten mit Auslandsberührung
anzuknüpfen ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 06.02.2008 L 4 KR 156/04 , SG Lüneburg 25.03.2004 S 9 KR 264/02