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BSG, Beschluss vom 29.03.2018 - 8 SO 127/17 B
Blindenhilfe Anrechnung von Landesblindengeld Grundsatzrüge Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage Keine Rüge der Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall
1. Für eine grundsätzliche Bedeutung muss eine Rechtsfrage aufgeworfen werden, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist.
2. Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat.
Normenkette:
SGB XII § 72
,
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Bayern 16.11.2017 L 8 SO 154/15 , SG Landshut 05.05.2015 S 11 SO 62/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 16. November 2017 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: