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BSG, Urteil vom 29.04.2010 - 9 VS 1/09
Anspruch auf Versorgungskrankengeld der Soldatenversorgung; Berechnung des Regelentgelts bei selbstständiger Tätigkeit
Ist das einem vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit selbstständig tätigen Beschädigten zustehende Versorgungskrankengeld "unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse" (§ 16b Abs 4 BVG) festzusetzen, sind der Berechnung jedenfalls die Kosten für einen tatsächlichen oder fiktiven Vertreter für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit zugrunde zu legen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Beschädigte aus der selbstständigen Tätigkeit langfristig einen Gewinn erwarten konnte.
Normenkette:
BVG § 16
,
BVG § 16b
,
SVG § 80
Vorinstanzen: LSG Schleswig-Holstein 09.09.2008 L 2 VS 43/07 , SG Itzehoe 04.04.2007 S 6 VS 157/05
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 9. September 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

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