Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2009 - 12 AS 4195/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Kostenübernahme für einmalige Heizkosten bei fehlendem laufenden Leistungsbezug
Werden wegen erzielten Einkommens keine laufenden Leistungen bezogen, so sind einmalige Kosten für die Beschaffung von Heizmaterial fiktiv auf den Zeitraum aufzuteilen, für den das Heizmaterial vorgesehen ist. Die Kosten können nur dann vom Grundsicherungsträger übernommen werden, wenn bei Berechnung der monatlich umgelegten Heizkosten Hilfebedürftigkeit besteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22
Vorinstanzen: SG Reutlingen 23.07.2008 S 10 AS 402/05
1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 23. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: