LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.08.2008 - 4 KR 2992/08
Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verstoß gegen Wettbewerbsrecht durch Hinweis der Krankenkasse
auf allgemeinen Beitragssatz ab 1.1.2009
Die Grenzen des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen werden nicht überschritten, wenn die Krankenkasse in einem Schreiben
aussagt, mit Einführung des Gesundheitsfonds ab Januar 2009 hätten alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitrag zu zahlen,
ohne gleichzeitig auf die Möglichkeit kassenindividueller Zusatzbeiträge bzw. Prämienzahlungen hinzuweisen. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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Vorinstanzen: SG Konstanz 11.06.2008 S 8 KR 1296/08 ER