Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 20.07.2011 - 20 R 259/11
Anspruch auf Altersrente nach Altersteilzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung; Zulässigkeit eines Wechsels der Rentenart; Verfassungsmäßigkeit
1. Die Regelung des § 34 Abs. 4 Alt. 2 SGB VI ("Zeiten des Bezugs") in der Fassung ab 1.1.2008 schließt den Wechsel in eine andere Rentenart nicht nur für abgelaufene Zeiten des Bezuges einer Altersrente sondern auch für zukünftige Zeiten aus.
2. § 34 Abs. 4 SGB VI kann auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass ein Wechsel nur für Zeiten des Bezuges einer Altersrente ausgeschlossen sei, für die Zukunft jedoch weiterhin möglich sein müsse. Dies ergibt sich weder aus dem Zweck der Neuregelung, noch ist hierfür unter dem Aspekt der eigentumsrechtlich geschützten Rentenanwartschaften nach Art. 14 Abs. 1 GG eine entsprechende Auslegung vorzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 14 Abs. 1
,
SGB VI § 236a
, ,
SGB VI § 34 Abs. 4 Alt. 2 in der Fassung ab 1.1.2008
,
SGB VI § 34 Abs. 4 Nr. 3
Vorinstanzen: SG Würzburg 16.02.2011 S 14 R 570/10
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 16.02.2011 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: