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LSG Bayern, Urteil vom 22.07.2010 - 10 AL 89/09
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Berücksichtigung von Grundbesitz als verwertbares Vermögen bei nicht dinglich gesicherter Hinauszahlungsverpflichtung
1. Zu den Anspruchsvoraussetzungen der Arbeitslosenhilfe und der Berücksichtigung von Grundbesitz als verwertbares Vermögen.
2. Eine Hinauszahlungsverpflichtung im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrages mindert den allein zu berücksichtigenden Verkehrswert eines Grundstückes nicht, wenn diese Verpflichtung dinglich nicht gesichert ist und lediglich schuldrechtliche Auswirkungen hat. Einer Beleihung (in Höhe des Verkehrswertes) steht diese Hinauszahlungsverpflichtung daher nicht grundsätzlich entgegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB III § 190 Abs. 1
,
SGB III § 206
Vorinstanzen: SG Bayreuth 02.03.2009 S 10 AL 276/04
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 02.03.2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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