LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2008 - 34 B 1650/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung
Dieberschreitung der Richtwerte kommt lediglich in solchen F?llen in Betracht, in denen die tats?chlichen Unterkunftskosten
durch einen Aufschlag von h?chstens zehn Prozent im Ergebnis gedeckt werden k?nnen. [Amtlich ver?ffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 27.06.2008 S 157 AS 17446/08 ER