LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.09.2008 - 4 KR 5/04
Anspruch auf Krankengeld nach dem Ende der Mitgliedschaft
Die Regelungen des §
192 Abs.
1 Nr.
2 SGB V und des §
19 Abs.
2 SGB V schließen sich gegenseitig aus. Daher hat ein Versicherter, dessen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
wegen Ende des befristeten Beschäftigungsverhältnisses beendet ist und dem für mehr als sechs Wochen danach Krankengeld gezahlt
wird, für die anschließende Zeit keinen Anspruch auf Krankengeld. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Hannover 19.12.2003 S 4 KR 1349/01