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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2016 - 6 AS 403/14
Mehrbedarf wegen Kostenaufwändiger Ernährung; Laktoseintoleranz
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Laktoseintoleranz Ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung kommt nicht in Betracht, wenn sich aus einem die individuellen krankheitsbedingten Einschränkungen berücksichtigenden Gutachten ergibt, dass eine Ernährung mit frischen (nicht industriell verarbeiteten) Produkten ausreichend ist, um eine ausgewogene Ernährung sicher zu stellen.
Ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung kommt nicht in Betracht, wenn sich aus einem die individuellen krankheitsbedingten Einschränkungen berücksichtigenden Gutachten ergibt, dass eine Ernährung mit frischen (nicht industriell verarbeiteten) Produkten ausreichend ist, um eine ausgewogene Ernährung sicher zu stellen.
Fundstellen: NZS 2016, 8
Normenkette:
SGB II § 21 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Speyer 11.06.2014 S 14 AS 855/11
Tenor
1.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 11.06.2014 sowie der Bescheid des Beklagten vom 30.12.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.01.2012, des Änderungsbescheides vom 14.02.2012, des Änderungsbescheides vom 21.02.2012, des Änderungsbescheides vom 19.03.2012, des Änderungsbescheides vom 23.04.2012, des Änderungsbescheides vom 25.05.2012 sowie des Änderungsbescheides vom 26.06.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.08.2012 geändert und der Beklagte verpflichtet, dem Kläger für den Monat Mai 2012 weitere Leistungen in Höhe von 44,10 Euro und für den Monat Juni 2012 weitere Leistungen in Höhe von 62,60 Euro zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1/8.

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