SG Freiburg, Urteil vom 26.08.2008 - 13 AS 1504/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung, Feststellung der Erforderlichkeit eines Umzugs
Besteht aktuell keine andere konkrete Unterkunftsalternative, so hat der kommunale Träger über die Erteilung einer beantragten
Zusicherung zu den Aufwendungen für eine neue Unterkunft nach seinem pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Dem Bedürfnis
nach einer verbindlichen Klärung der Erforderlichkeit eines Umzuges nach § 22 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 SGB II kann auf diesem Wege
Rechnung getragen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 2
,
SGB II § 22 Abs. 2 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 2 S. 2