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BSG, Beschluss vom 03.04.2019 - 6 KA 44/18 B
Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Ermächtigung zur Durchführung kardiologischer Konsiliaruntersuchungen auf Überweisung Hauptberufliche Beschäftigung in einem Krankenhaus Notwendiger Beschäftigungsumfang der ärztlichen Berufstätigkeit
1. Auf der Grundlage des § 116 SGB V können nur Ärzte ermächtigt werden, die hauptberuflich in einem Krankenhaus bzw. einer der anderen dort genannten Einrichtungen beschäftigt sind; dazu ist keine Vollzeitbeschäftigung erforderlich.
2. Der Beschäftigungsumfang muss die ärztliche Berufstätigkeit des Arztes prägen und darf die Hälfte des insoweit für einen vollzeitbeschäftigten Arzt maßgeblichen Volumens nicht unterschreiten.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
,
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 26.09.2018 L 3 KA 102/16 , SG Hannover 07.09.2016 S 78 KA 377/12
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. September 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 26 396 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: