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BSG, Beschluss vom 16.07.2010 - 11 AL 180/09 B
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; kein Recht auf registrierungsfreie Nutzung von Internetseiten in den Berufsinformationszentren der Bundesagentur für Arbeit
Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine registrierungsfreie Nutzung von Internetseiten in den Berufsinformationszentren (BIZ) der Bundesagentur für Arbeit außerhalb des von ihr zur Verfügung gestellten Angebots. Dies verstößt nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 1 Abs. 1
,
GG Art. 2 Abs. 1
,
GG Art. 20 Abs. 1
,
SGB II § 16 Abs. 1 S. 2
,
SGB III § 35 Abs. 3
,
SGB III § 41 Abs. 1
,
SGB III § 41 Abs. 2
,
SGB III § 41 Abs. 3 S. 1
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 07.10.2009 L 3 AL 3363/09 , SG Freiburg 16.06.2009 S 7 AL 1338/09
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 7. Oktober 2009 Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem bezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: