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BSG, Beschluss vom 10.04.2018 - 3 KR 56/17 B
Anspruch auf Krankengeld Begriff der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten Keine abstrakt generelle Frage von grundsätzlicher Bedeutung
1. Die Frage der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten ist in erster Linie eine konkrete Tatsachen- bzw Beweisfrage.
2. Diese Frage kann keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG haben.
3. Es handelt sich insoweit nicht um eine abstrakt generelle Frage von grundsätzlicher Bedeutung.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 05.10.2017 L 5 KR 49/17 , SG Koblenz 28.11.2016 S 8 KR 202/15
Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2017 Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2017 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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