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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2014 - 11 R 1643/13
Altersrente wegen Altersteilzeit allein bei nachweisbarem Vertragsschluss mit dem Arbeitgeber über die Altersteilzeit
1. Zwingende Voraussetzung einer Altersrente wegen Altersteilzeit nach § 237 SGB VI ist der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages des Versicherten mit dem Arbeitgeber.
2. Fehlt es am Nachweis sowohl einer schriftlichen als auch einer mündlichen Vereinbarung (unter Zeugen), so ist kein Raum für diese Rentenart.
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Heilbronn 31.01.2013 S 2 R 3088/11
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 31.01.2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

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