LSG Bayern, Urteil vom 04.09.2008 - 4 KR 387/07
Beginn der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, Bestellung eines Betreuers bei Geschäftsunfähigkeit
1. Die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt bei erfüllter Vorversicherungszeit mit dem Tag der Rentenantragstellung. Es besteht
kein Raum für die Festlegung eines Mitgliedschaftsbeginns in der KVdR auf ein fiktives Datum unter Zugrundelegung eines fiktiven
Rentenantrags wegen Hemmung der Ausschlussfrist des §
99 SGB VI.
2. Die Bestellung eines Betreuers setzt nicht die Geschäftsunfähigkeit der zu betreuenden Person voraus. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 27 Abs. 1
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Vorinstanzen: SG Augsburg 11.07.2007 S 12 KR 186/06