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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.04.2009 - 11 SB 199/08
Auch bei Vorliegen eines Einzel-GdB von 50 wegen eines Herzleidens, kommt es für die Zuerkennung des Merkzeichens "G" auf die Beeinträchtigung des Gehvermögens an.
Vorinstanzen: SG Neuruppin S 3 SB 160/05
Auf die Berufung des Klägers wird der Beklagte entsprechend seinem Teilanerkenntnis vom 08. Oktober 2008 dazu verurteilt, dem Kläger ab 01. September 2007 einen Gesamt- GdB von 70 zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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