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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2009 - 9 KR 304/08
Beitragsbemessung für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige; Verfassungsmäßigkeit des Verweises auf die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts; Zulässigkeit der Beitragsfestsetzung zur sozialen Pflegeversicherung für freiwillig krankenversicherte Mitglieder
1. Ermittelt eine Krankenkasse die beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig versicherter Selbstständiger, in dem sie deren dem Einkommenssteuerbescheid entnommenen Gewinn eines bestimmten Kalenderjahres nur auf die Tage dieses Jahres verteilt, an denen der Versicherte kein Krankengeld bezog, bedarf es hierfür einer Satzungsregelung.
2. Dass § 15 Abs. 1 SGB IV für die Ermittlung von Arbeitseinkommen nur auf die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts verweist und keine vollständige Parallelität zwischen Sozial- und Einkommenssteuerrecht anordnet, ist nicht verfassungswidrig.
3. Eine Krankenkasse ist nicht befugt, für ihre freiwilligen Mitglieder Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung festzusetzen.
Normenkette:
EStG § 10d
,
EStG § 2
,
GG Art. 3
, , , ,
Vorinstanzen: SG Potsdam 07.05.2008 S 3 KR 138/07
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 7. Mai 2008 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 30. Oktober 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2. Mai 2007 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte darin Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung und höhere Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als 428,69 Euro monatlich festgesetzt hat.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das gesamte Verfahren zur Hälfte zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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