OLG München, Urteil vom 30.04.1992 - 1 U 6234/91
»1. Der Anspruch des Schenkers auf Rückgabe kann nur an die in §
528 Abs.
1
BGB genannten Personen abgetreten werden, nicht an einen sonstigen Dritten, der den Schenker freiwillig unterhält.
2. Der Anspruch kann jedoch auf den Träger von Sozialhilfe übergeleitet werden.«
Fundstellen: NJW-RR 1993, 250
, OLGR-München 1992, 126
Vorinstanzen: LG München I 34 O 22095/90