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LSG Bayern, Urteil vom 28.03.2019 - 4 KR 6/18
Erstattung von Aufwandspauschalen Unzulässige Rechtsausübung Rechtliche Umqualifizierung eines Prüfauftrages
Die nachträgliche Rückforderung einer vorbehaltlos gezahlten Aufwandspauschale in Fällen, in denen sich die Krankenkasse durch nachträgliche rechtliche Umqualifizierung ihrer zuvor im Hinblick auf die Auslösung der Aufwandspauschale unmissverständlich erteilten Prüfaufträge mit ihrem Vorverhalten vollständig in Widerspruch setzt und damit auch erst nachträglich Anlass zu Rückstellungen gäbe, ist treuwidrig, weil dies einen Fall der unzulässigen Rechtsausübung darstellt.
Normenkette:
BGB § 242
,
SGB V § 69 Abs. 1 S. 3
Vorinstanzen: SG München 30.11.2017 S 44 KR 2111/16
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30.11.2017 wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Die Revision wird zugelassen.
IV.
Der Streitwert wird auf 600,00 Euro festgesetzt.

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