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BSG, Beschluss vom 13.01.2015 - 13 R 273/14
Grundsatzrüge bei mehrfach begründetem Urteil
Ist ein Urteil auf mehrere Begründungen gestützt, die die Berufungszurückweisung jeweils selbstständig tragen, reicht es nicht aus, wenn sich die vermeintliche grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nur auf eine Begründung bezieht und hinsichtlich der weiteren entscheidungserheblichen Begründung auch kein anderer Zulassungsgrund dargetan wird.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 18.06.2014 L 6 R 285/13 , SG Speyer S 17 R 380/11
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juni 2014 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

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