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BSG, Beschluss vom 31.01.2008 - 2 U 311/07 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Verletzung des rechtlichen Gehörs als Verfahrensfehler, Verhinderung des Klägers nach Anordnung des persönlichen Erscheinens
Aus der Anordnung des persönlichen Erscheinens kann nicht zwingend darauf geschlossen werden, dass ohne das Erscheinen der Beteiligten keine Sachentscheidung des Gerichts ergehen könnte oder dürfte. Es liegt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, wenn das Gericht aufgrund der Anzeige des Klägers über seine Verhinderung dessen persönliches Erscheinen aufhebt und damit zu erkennen gibt, dass es die persönliche Anwesenheit des Klägers nicht als erforderlich sieht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 111 § 62
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 14.08.2007 L 15 U 238/06 , SG Münster 23.08.2006 S 13 U 319/01

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