LG Oldenburg, Beschluss vom 14.07.2000 - 8 T 558/00
Mittellosigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Betroffene zwar über Vermögen verfügt, dies aber aus tatsächlichen oder rechtlichen
Gründen (hier Hausgrundstück als gesamthänderisch in ungeteilter Erbengemeinschaft gebundenes Vermögen) in absehbarer vertretbarer
Zeit nicht verwertbar ist.
Fundstellen: FamRZ 2001, 309
Normenkette: ,
BSHG § 88, § 89