LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2004 - 10 RA 1278/03
Verfassungsmäßigkeit der Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Die Anhebung der Altersgrenze bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
für Versicherte, die nach dem 31.12.1936 geboren sind (§§
237 Abs.
3 und
4 SGB VI in der ab 1.1.2000 geltenden Fassung des RRG 1999 vom 16.12.1997), ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
RRG (1999) Art. 1 Nr. 76
,
GG Art.
2 Abs.
1 Art.
3 Abs.
1 Art.
14 Abs.
1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 25.02.2003 S 3 RA 1445/02