LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2004 - 10 RA 4866/02
Rücknahme von Verwaltungsentscheidungen im Fremdrentenrecht
Im Ergebnis sollte Art. 38 RÜG keine Einschränkung für die Rücknahme von Verwaltungsentscheidungen nach § 48 SGB X darstellen, wenn dessen engere Voraussetzungen erfüllt sind, sondern eine verwaltungstechnische Erleichterung für die Anpassung
an geänderte rechtliche Voraussetzungen erbringen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
,
RÜG Art. 38 S. 2
,
,
FRG § 15 § 22
Vorinstanzen: SG Reutlingen 28.08.2002 S 1 RA 3002/00