LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2002 - 4 KR 1642/01
Notfallbehandlung in einem nicht zugelassenen Krankenkhaus
Für die Dauer der Notfallbehandlung wird ein nicht zugelassenes Krankenhaus in das Sachleistungssystem der Krankenversicherung
einbezogen und erbringt seine Leistungen nach denselben Grundsätzen, die für zugelassene Krankenhäuser gelten. Der Vergütungsanspruch
des Krankenhauses richtet sich dann allein gegen die Krankenkasse. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Konstanz 24.01.2001 S 8 KR 2252/99