LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2000 - 11 RJ 3316/98
Verweisbarkeit eines Landwirts und Waldarbeiters bei Funktionseinschränkung der Gebrauchshand
Eine Gebrauchshand ist durch Amputation bzw Teilamputation von drei Fingern und Versteifung eines Fingers aufgrund eines Arbeitsunfalles
rund 12 Jahre vor dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben als Landwirt und Waldarbeiter nicht so in ihrer Funktion eingeschränkt,
dass eine Verweisbarkeit auf eine Tätigkeit als Pförtner an einer Nebenpforte nicht gegeben ist. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen - XX - 06.08.1998