LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.1995 - 11 Vs 89/95
Vertretungsbefugnis von Rentenberatern im Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrecht
Die Befugnis zum Tätigwerden im Schwerbehindertenrecht und nach dem Recht der sozialen Entschädigung wird von der für das
Gebiet des Sozialversicherungsrechts erteilten Rentenberatererlaubnis auch umfaßt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1