LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.08.2003 - 13 RA 4868/02
Kostenerstattung bei stationärer Kinderheilbehandlung mit Hotelunterbringung
1. Wenn ein Kind mit den Eltern in einem Hotel untergebracht ist und die medizinische Betreuung durch eine ebenfalls im Hotel
untergebrachte ambulante Tagesklinik erfolgt, so liegt keine stationäre Heilbehandlung für Kinder nach §
31 Abs.
1 S. 1 Nr.
4 SGB VI vor.
2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Klimakuren am Toten Meer anstelle einer stationären Heilbehandlung
in einer Hochgebirgsklinik. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 25.10.2002 S 11 RA 4686/01