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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2019 - 1 AS 4370/18
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Anforderungen an einen wirksamen Antrag auf Zusicherung von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten
Für einen wirksamen Antrag auf Zusicherung von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten bedarf es neben der konkreten Ankündigung des Umzugs zumindest der Benennung des Ortes der neuen Wohnung und der für die neue Wohnung und den Umzug anfallenden Kosten. Einer nachträglichen Geltendmachung der Kosten für einen ohne vorherige Information des zuständigen SGB II-Trägers selbst durchgeführten Umzug als Leistungen zur beruflichen Eingliederung (Umzugskostenbeihilfe) steht § 44 Abs. 3 SGB III entgegen.
Normenkette:
SGB III (i.d.F.v. 20.12.2011) § 44 Abs. 1
,
SGB III § 44 Abs. 3
,
SGB X § 34
Vorinstanzen: SG Freiburg 06.12.2018 16 AS 5485/18 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 06.12.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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