LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2000 - 1 RJ 3918/98
Bisheriger Beruf bei Beschäftigungen außerhalb der EG/EWR, Verweisbarkeit eines Omnibusfahrers
1. Für die Bestimmung des bisherigen Berufs sind Beschäftigungen unbeachtlich, die nicht in der Europäischen Union oder dem
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Staaten ausgeübt wurden.
2. Ein Omnibusfahrers kann zumutbar auf die Tätigkeit eines Kassierers an einer Selbstbedienungstankstelle bzw eines Pförtners
an einer Nebenpforte verwiesen werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 24.07.1998 S 6 RJ 3754/97