LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2000 - 10 LW 4618/99
Ruhen des Beitragszuschußes in der Alterssicherung der Landwirte
Bei verspäteter Vorlage des Einkommensteuerbescheides kommt es zum Ruhen des Anspruches auf Beitragszuschuß gemäß § 32 ALG und zur Rückforderung des überzahlten Beitragszuschusses. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ALG § 32 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Mannheim 20.10.1999 S 10 LW 570/99