LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.1999 - 10 U 3396/98
Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung
Ein Anspruch auf Verletztenrente liegt nicht vor, wenn nach einem Arbeitsunfall keine rentenberechtigenden Unfallfolgen festzustellen
sind (hier: Schwindelerscheinungen). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Konstanz 11.08.1998 S 8 U 332/96