LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2000 - 12 AL 2413/98
Vermögensverwertung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
1. Die Verwertung von Wertpapiervermögen und Sparguthaben mit gesetzlicher Kündigungsfrist ist zumutbar, wenn das Vermögen
weder zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage noch zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung bestimmt
war.
2. Vermögen, das im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt wurde, jedoch tatsächlich nicht verbraucht worden ist,
bleibt nicht von der Anrechnung ausgeschlossen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 137 Abs. 2
,
AlhiV § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3
,
Vorinstanzen: SG Mannheim 23.06.1998 S 5 AL 12/98