LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.09.1997 - 12 Ar 4021/96
Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Anrechnung einer Erziehungsrente
Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung der Arbeitslosenhilfe ist die nach §
47 SGB VI gewährte Erziehungsrente als Einkommen zu berücksichtigen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 134 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 § 137 Abs. 1 § 138 Abs. 1 § 138 Abs. 3 Nr. 3
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Vorinstanzen: SG Reutlingen 24.10.1996 S 8 Ar 759/96