LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2000 - 13 AL 2570/99
Härtefallregelung nach § 1 Abs 2 ArGV
1. Auf die Rechtsprechung zu § 2 Abs 7 ArbErlaubV kann bei der außerhalb des Ermessensbereichs liegenden vollen richterlichen Nachprüfbarkeit der zur tatbestandlichen Festlegung
verwendeten Begriffe der besonderen Verhältnisse des Ausländers und der Härte nach §
1 Abs
2 ArGV zurückgegriffen werden.
2. An die Wertung, die den Fallgruppen des § 286
SGB III und des §
2 ArGV zugrunde liegt, kann bei der Prüfung der Härtefallregelung nach §
1 Abs
2 ArGV angeknüpft werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
AuslG (1990) § 55
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 11.05.1999 S 7 AL 350/99