LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2002 - 13 KN 3013/01
Verzinsung bei vorläufigem Rentenbescheid
Der Rentenversicherungsträger muss auch keinen Bescheid zur Verzinsung erlassen, wenn nach Erlass eines vorläufigen Rentenbescheids
noch kein endgültiger Bescheid ergangen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 04.04.2001 S 7 AL 306/00