LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2000 - 1 U 722/00
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall
Bei Antritt des Weges zur Arbeit von einem dritten Ort aus, bei dem sich die Wegstrecke um das 900-fache gegenüber der üblichen
Wegstrecke erhöht, liegt kein Wegeunfall vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Konstanz 19.10.1999 S 2 U 217/99