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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2022 - 2 SO 939/21
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII Anforderungen an die Anrechnung einer Nachzahlung laufenden Einkommens als Einkommen Abgrenzung zu Sonderregelungen des SGB II
Die Sonderregelung des § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II ist wegen der detaillierten Bestimmungen in § 82 Abs.?7 SGB XII auf das SGB XII nicht übertragbar. Es bleibt daher dabei, dass eine Nachzahlung laufenden Einkommens als laufendes Einkommen (entgegen §?11 Abs.?2 Satz?3 SGB?II) zu werten ist . Eine auf die Sozialhilfe-Richtlinien des SGB?XII-Trägers gestützte, von der BSG-Rechtsprechung abweichende Anrechnung ist somit rechtswidrig. Im Übrigen hat der Gesetzgeber auch nur im SGB II Grund gesehen, die gesetzliche Regelung zu ändern.
Normenkette:
SGB XII § 82 Abs. 1
,
BSHG§76DV § 3 Abs. 3 S. 2
,
BSHG§76DV § 8 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Freiburg 17.02.2021 S 10 SO 2663/20
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17. Februar 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.

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