LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2003 - 3 AL 1533/01
Anwendbarkeit der neuen Fassung des § 6 Abs. 4 Nr. 2 AlhiV bei der Bedürftigkeitsprüfung
Auch wenn die Bundesanstalt für Arbeit berechtigt ist, die bestandskräftige Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe
nach § 45 SGB X zurückzunehmen, ist § 6 Abs. 4 Nr. 2 AlhiV idF vom 18.6.1999 auf am 29.6.1999 zunächst bereits bestandskräftig verabschiedete Ansprüche auf Arbeitslosenhilfe anzuwenden.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
AlhiV § 6 Abs. 4 Nr. 2
,
SGB X § 45
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 07.03.2001 S 15 AL 2728/00