LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.1999 - 3 AL 1562/98
Berücksichtigung von Erziehungsgeld als lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Wenn während des Bezuges von Erziehungsgeld ein zuvor erzielter Arbeitslohn tatsächlich ausfällt, so ist es als lohnsteuerfreie
Lohnersatzleistung iS von § 113 Abs 2 S 3 AFG anzusehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 113 Abs. 2 S. 2 § 113 Abs. 2 S. 3
Vorinstanzen: SG Konstanz 26.11.1997 S 3 AL 62/96