LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.08.2002 - 3 AL 2231/99
Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
Wenn aus den gesamten objektivierbaren Umständen kein Alterssicherungswille zu erkennen ist, so ist im Rahmen des Bezuges
von Arbeitslosenhilfe auch ein Ferienbungalow im Ausland nicht als Vermögen zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung
zu bewerten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 137 Abs. 2
,
AlhiV § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 Alt. 3
,
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 28.04.1999 S 15 AL 74/98