LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.08.2002 - 3 AL 432/02
Verzögerte Auszahlung der Arbeitslosenhilfe im Ausland
Wenn ein Arbeitsloser im Falle einer verzögerten Auszahlung der Leistungen im Ausland keine Vorsorge trifft, um rechtzeitig
nach Deutschland zurückzukehren, so hat er den hindernden Umstand jedenfalls teilweise zu vertreten. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: EWGV (1408)/71 Art. 69 Abs. 1 Buchst b Art. 69 Abs. 2 S. 1 Art. 69 Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Heilbronn 24.01.2002 S 5 AL 1739/00