LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2000 - 3 AL 640/00
Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Wenn vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit der Anspruch zwar dem Grunde nach besteht, aber zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit
der Anspruch wegen Urlaubsabgeltung iS von §
143 Abs
2 SGB III ruht, so besteht kein Anspruch auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit gem §
126 Abs
1 S 1
SGB III. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 21.01.2000 S 5 AL 2710/99